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BGH, 04.12.1989 - II ZR 305/88 |
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- Wolters Kluwer
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Zahlung von Zulageprämien im Rahmen einer Warentransportversicherung aufgrund von Warenverladungen in ein überaltetes Schiff - Schadensersatz wegen Durchführung eines Frachtvertrages mit einem überalterten Schiff - Kündigung eines Stückgutvertrages durch den Befrachter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2255
- NJW-RR 1990, 1316 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1989 - II ZR 298/88
Rechtsfolgen der Säumigkeit des Befrachters; Kündigung des Frachtvertrages
Auszug aus BGH, 04.12.1989 - II ZR 305/88
Das verdeutlicht außerdem der Gedanke, daß der Fautfrachtanspruch bei Nichtausführung der Reise nur die Hälfte der vollen Fracht ausmacht (vgl. insoweit das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung - BGHZ - vorgesehene Senatsurt. v. 4. Dezember 1989 - II ZR 298/88), eine Regelung, die sich aus § 649 BGB keinesfalls herleiten ließe. - RG, 12.06.1942 - I 119/41
1. Hat bei einem dem Binnenschiffahrtsrecht unterstehenden Frachtvertrag …
Auszug aus BGH, 04.12.1989 - II ZR 305/88
Nun ist seit langem in der Rechtsprechung (vgl. RGZ 169, 203, 209; BGH LM § 629 HGB Nr. 1) und im seerechtlichen Schrifttum (…vgl. Prüßmann/Rabe a.a.O. § 580 Anm. B 2;… Schaps/Abraham a.a.O. § 580 Rn. 1;… Schlegelberger/Liesecke a.a.O. § 580 Rn. 2;… Volze a.a.O. S. 41 f.;… Wüstendörfer a.a.O. S. 363) anerkannt, daß dem Befrachter, der den Frachtvertrag gemäß den §§ 580 ff. HGB nach seinem Belieben gegen Zahlung von Fautfracht kündigen kann, ein Kündigungsrecht ohne Verpflichtung zur Leistung von Fautfracht zusteht, wenn ihm deren Erbringung nach den Umständen des Falles schlechterdings nicht zuzumuten ist, oder anders gewendet, wenn in dem Fautfrachtverlangen des Verfrachters im Hinblick auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine unzulässige Rechtsausübung zu sehen ist.
- BGH, 22.06.1998 - II ZR 72/97
Anspruch des Verfrachters auf Fautfracht (Fehlfracht)
Die Vorschrift gilt, was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht verkennt, unmittelbar nur für die Vollcharter und über die Verweisung in § 587 HGB mit Abweichungen auch für die Teil- und Raumcharter, während sich der Anspruch auf Fautfracht beim Stückgut- Frachtvertrag nach § 589 HGB bestimmt (Sen.Urt. v. 4. Dezember 1989 - II ZR 305/88, NJW 1990, 2255, 2256).Gleiches gilt entsprechend §§ 588 Abs. 2 Satz 2, 587 Nr. 1 Abs. 2 HGB in den Fällen eines Stückgut-Frachtvertrags, ohne Rücksicht darauf, ob der Befrachter vor oder nach Abladung kündigt (Sen.Urt. v. 4. Dezember 1989 - II ZR 305/88 aaO;… Prüßmann/Rabe, Seehandelsrecht, 3. Aufl., § 589 Anm. A).
Richtig ist, daß die Klägerin Fautfracht als Ersatz für entgangene Frachtvergütung nicht fordern kann, falls sie selbst mit der Übernahme anderer Frachtverpflichtungen den Vertragszweck gefährdet und dadurch jedenfalls objektiv Anlaß zur Kündigung des Frachtvertrags seitens der Beklagten gegeben hätte (siehe hierzu BGHZ 109, 345, 353 f.; Sen.Urt. v. 4. Dezember 1989 - II ZR 305/88 aaO).